Unsere Türen stehen für Sie offen - Treten Sie ein!

So geht's:

Sie sind irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten. Jetzt tragen Sie sich mit dem Gedanken, wieder dazugehören zu wollen. Dann nehmen Sie am Besten Kontakt mit unseren Gemeindesekretärinnen oder einer Pfarrperson ihrer Wahl auf. Keine Sorge, es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Wenn Sie sicher sind, dass Sie wieder dazugehören möchten, dann füllen wir in einem Gespräch mit Ihnen zusammen einen Aufnahmeantrag aus. Damit sind Sie wieder Mitglied der Kirche. Der Antrag wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, in dessen Gebiet Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Sie können sich aber auch für eine Mitgliedschaft in einer anderen Gemeinde entscheiden.

Was ist nötig?

Sie sollten sich im Gespräch persönlich ausweisen können. Wenn vorhanden, bringen Sie doch auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und -ort, und falls vorhanden, Ihre Konfirmationsurkunde sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mit. Wer diese Papiere nicht verfügbar hat, unterschreibt vor Ort eine schriftliche Versicherung, dass er christlich getauft wurde und keiner Kirche angehört.

Und was kostet das?

Als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner/in und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

Weitere Informationen zum Kircheneintritt

Wenn Sie gern mehr wissen möchten über den Kircheneintritt, lesen Sie hier.

Evangelische Kirchengemeinde Neuwied

Dierdorfer Straße 67, 56564 Neuwied

02631-23106

neuwied@ekir.de